Höhere Fachprüfung Bodenlegermeister
Zulassung
Zur höheren Fachprüfung Bodenlegermeister mit eidg. Diplom, wird zugelassen, wer:
- über den eidg. Fachausweis Bodenbelagsberater oder Chefbodenleger verfügt und danach mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweist;
- einen Berufsbildnerkurs absolviert hat;
- über eine Ausbildung als Sicherheitsberater verfügt (KOPAS-Kurs), im Sinne der EKAS Richtlinien 6508;
- alle Module, welche beim Lehrgang «Bodenlegermeister» unter Inhalt aufgeführt sind, erfolgreich bestanden hat.
Anmeldeschluss
Drei Monate vor Prüfungsbeginn. Es erfolgt eine separate Prüfungsausschreibung. Vorbehältlich der Genehmigung durch die Qualitätssicherungskommission.