Höhere Fachprüfung Bodenlegermeister

Zulassung

Zur höheren Fachprüfung Bodenlegermeister mit eidg. Diplom, wird zugelassen, wer:

  • über den eidg. Fachausweis Bodenbelagsberater oder Chefbodenleger verfügt und danach mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweist; 
  • einen Berufsbildnerkurs absolviert hat;
  • über eine Ausbildung als Sicherheitsberater verfügt (KOPAS-Kurs), im Sinne der EKAS Richtlinien 6508;
  • alle Module, welche beim Lehrgang «Bodenlegermeister» unter Inhalt aufgeführt sind, erfolgreich bestanden hat.

Anmeldeschluss

Drei Monate vor Prüfungsbeginn. Es erfolgt eine separate Prüfungsausschreibung. Vorbehältlich der Genehmigung durch die Qualitätssicherungskommission.