Berufsprüfung Chefbodenleger mit eidg. Fachausweis

Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer

  • das Fähigkeitszeugnis als Bodenleger, als Innendekorateur oder eines gleichwertigen Ausweises besitzt;
  • seit dem Lehrabschluss mindestens drei Jahre Praxis im Bereich des Bodenlegers nachweist;
  • einen Berufsbildnerkurs besucht hat;
  • über eine Ausbildung als Sicherheitsberater verfügt (Kopas-Kurs), im Sinne der EKAS Richtlinien 6508.

Schlussprüfungsdaten:

werden von der QSK bekannt gegeben.

 

Anmeldeschluss

Drei Monate vor Prüfungsbeginn. Es erfolgt eine separate Prüfungsausschreibung. Vorbehältlich der Genehmigung durch die Qualitätssicherungskommission.