Berufsprüfung Chefbodenleger mit eidg. Fachausweis
Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer
- das Fähigkeitszeugnis als Bodenleger, als Innendekorateur oder eines gleichwertigen Ausweises besitzt;
- seit dem Lehrabschluss mindestens drei Jahre Praxis im Bereich des Bodenlegers nachweist;
- einen Berufsbildnerkurs besucht hat;
- über eine Ausbildung als Sicherheitsberater verfügt (Kopas-Kurs), im Sinne der EKAS Richtlinien 6508.
Schlussprüfungsdaten:
werden von der QSK bekannt gegeben.