Berufsprüfung zum Bodenbelagsberater mit eidg. Fachausweis

Zulassung

Zugelassen zur Prüfung als Bodenbelagsberater mit eidg. Fachausweis wird, wer

- über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Boden-Parkettlegerin/Boden-Parkettleger oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Abschluss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens ein Jahr in der Bodenbelagsbranche vorweisen kann;

- über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann, Kauffrau/Kaufmann oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Abschluss mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre in der Bodenbelagsbranche vorweisen kann;

- über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Schlussprüfungsdaten:

werden von der QSK bekannt gegeben.