Herzlich Willkommen
EuroSkills 2023
Giorgio Besomi aus dem Tessin ist der Beweis: Handwerk hat goldenen Boden
An den europäischen Berufsmeisterschaften EuroSkills 2023 holt Giorgio Besomi gleich zwei Medaillen: Gold als bester Boden-Parkettleger von Europa und die Auszeichnung als bester Wettkämpfer des Schweizer Teams, Best of Nation.
Eine Ausbildung als Boden-Parkettlegerin oder -Parkettleger kann dich zuoberst auf das Podest bringen. An den Schweizer Berufsmeisterschaften SwissSkills und an den europäischen Berufsmeisterschaften EuroSkills messen sich die besten Berufsleute in ihren jeweiligen Berufen.
Sieger werden nicht geboren, aber mit unserer Unterstützung gefördert, bis sie auf dem Podest landen. Übrigens absolviert Giorgio Besomi grad den Lehrgang zum Chefbodenleger. Schule macht schlau!
Geschätzte Interessenten der Bodenbelagsbranchen
Sie befinden sich auf der Website für den Beruf des Boden-Parkettlegers. Hier finden Sie alles über die Aus- und Weiterbildung dieses vielseitigen Berufs.
Sie wollen wissen, wie die Lehre zum Boden-Parkettleger funktioniert? Oder liebäugeln Sie mit einer Weiterbildung in der Bodenbelagsbranche? Sie suchen Formulare, Daten, Informationen, Adressen usw.? Sie wollen wissen, was die Trägerverbände zur Förderung des Boden-Parkettlegerberufs unternehmen?
All diese Fragen und noch vieles mehr beantwortet Ihnen diese Website. Die Trägerverbände BodenSchweiz (Verband Bodenbelagsfachgeschäfte), GRPS (groupe romand des poseurs et parqueteurs de sol) und die ISP (Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkettindustrie) wünschen Ihnen spannende Eindrücke beim Durchstöbern dieser Homepage.
Beachten Sie bitte, dass diese Homepage laufend mit weiteren wichtigen Informationen ergänzt wird. Ein regelmässiges «Reinschauen» lohnt sich deshalb bestimmt.
Subjektfinanzierung des Bundes für eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
Mit Datum vom 15. September 2017 hat der Bundesrat die Änderung der Berufsbildungsverordnung und damit auch die entsprechenden Parameter für die ab 2018 geltende Subjektfinanzierung definitiv verabschiedet.
Damit kommen erstmals Absolventen von eidg. Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen in den Genuss einer 50%-igen Subjektfinanzierung des Bundes. Der Begriff «Subjekt» deshalb, weil die Vergünstigung ausschliesslich ans Subjekt (= Kursteilnehmer/in bzw. Absolvent/in der Prüfung) direkt ausbezahlt wird. Dies gilt unabhängig des Prüfungserfolgs. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schlussprüfung auch tatsächlich besucht wird.
Subventionsberechtigt sind fast alle Ausgaben, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die entsprechende Schlussprüfung stehen. Dies sind namentlich die Gebühren für alle Vorbereitungskurse, etwaige Kosten für Modulprüfungen sowie die Lehrmittel, nicht aber Reise- und Übernachtungskosten. Als kleiner Nachteil gilt festzuhalten, dass sämtliche subventionsberechtigten Gebühren vom Kursteilnehmer bzw. Absolvent selbst vorfinanziert werden müssen. Nur dann können die Subventionsgelder nachschüssig (also nach erfolgter Schlussprüfung) beim Bund beantragt werden, und auch wieder nur vom Prüfungsabsolvent.
Die Berufsbildungskommission Boden & Parkett hat an ihrer letzten Sitzung die Einzelheiten für die in Frage kommenden Weiterbildungen wie folgt verabschiedet:
Bodenbelags- |
Chefboden- |
Bodenleger- |
|
Gesamte Kurskosten |
CHF 8'470 |
CHF 22'180 |
CHF 17'035 |
Subventionsberechtigter Beitrag |
CHF 4'235 |
CHF 9'500 |
CHF 8'515 |
Mitgliederrabatt |
CHF 1'690 |
CHF 5'000 |
CHF 4’830 |
Kurskosten netto |
CHF 2'545 |
CHF 7'680 |
CHF 3’690 |
* Als Beispiel sind hier die Beträge für die Fachrichtung Beratung aufgeführt. Die Fachrichtung Verlegung ist günstiger. Erkundigen Sie sich bitte auf der Geschäftsstelle Berufsbildung Boden & Parkett.
Bitte beachten Sie ferner die folgenden Präzisierungen:
- Die Brutto-Kurskosten müssen von der teilnehmenden Person vorschüssig bezahlt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils gestaffelt pro Modul.
- Die Subventionen werden erst nach abgelegter Schlussprüfung direkt durch den Bund ausbezahlt. Alle Absolventen werden von der Geschäftsstelle Berufsbildung Boden & Parkett rechtzeitig durch diesen Prozess geführt.
- Der Mitgliederrabatt kann nicht an den Kursteilnehmer, sondern immer nur an den Arbeitgeber ausbezahlt werden, da ja bei den Verbänden auch nur der Arbeitgeber als juristische Person Mitglied ist. Betriebe, welche nicht Mitglied sind, erhalten diese Vergünstigung nicht.
Weitergehende Informationen finden Sie auf www.sbfi.admin.ch unter dem Suchbegriff «Subjektfinanzierung» oder ebenso auf dem folgenden Erklärvideo. https://youtu.be/1fpmnyylezg